Montag, 22. Januar 2007Verrückt...Trackbacks
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Schaden kann das sicherlich nicht. Um einen wirklichen Gewinn daraus zu ziehen würde ich gerade bei komplizierteren Materien wie dem Telekommunikationsrecht insbesondere beim (anzunehmenden) Fehlen von rechtlichen Grundlagenkenntnissen, die sonst bei der Einordnung helfen können, doch eher ein Lehrbuch oder wenigstens einen Kommentar empfehlen, weil man sonst die Bedeutung der Normen, aber auch deren Ineinandergreifen mit anderen gesetzlichen Regelungen kaum überblicken kann.
Ich hab mir das auch mal teilweise zu Gemüte geführt. Offenbar ist Recht nicht meins. Ich verstehe und tolerie, warum Anwälte viel Geld für Rechtsberatung nehmen.
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zu Fr, 20.10.2017 13:09
Das heißt dann ja eindeutig, d
ass sie Dein Passwort in Klart
ext speichern.
Ist schon zu
lange her, dass ich mich mit
PPP(oE), CHAP und PAP auseinan
derg [...]
zu Fr, 20.10.2017 13:05
Ich hatte (Wochen) bevor ich m
einen DSL-Anschlussbrief von 1
&1 bekommen habe im Kundeninte
rface das DSL-Passwort geänder
t.
Im Anschlussbrief war st
and [...]
zu Mi, 28.06.2017 11:29
Diese Information ist für Inte
ressierte bereits in der Übers
chrift enthalten.
Ich glaub
e nicht, dass es mir obliegt d
en Marktbegleiter durch expliz
ite [...]
zu Mi, 12.04.2017 00:09
Klarer Fall von "Bootloader ve
rgessen". Oder, fast noch schl
immer: Bootloader so verkorkst
, dass das Update nicht funkti
oniert.
Aber das Ding ist o
hneh [...]
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