Montag, 1. Januar 200719%Trackbacks
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19%. Das kann doch nicht sein.
Dann musst du auch schön alle Hinweise auf tiggerswelt.net ändern.
Müßtest Du nicht aber rein theoretisch bei allen Hostingverträgen die ins neue Jahr mit "rüber" laufen, den Teil des Vertrages aus 2006 mit 19% "nachberechnen"?
Nein muss er nicht.
Er muss die Verträge die in 2007 reinlaufen komplett in 19% ausweisen (auch die Rechnung von 2006) - dies ist geregelt durch eine entsprechende Anweisung/Information des Bundesministeriums für Finanzen und trifft den Punkt "Dauerbelastungen" in den Schriftstück - und die entsprechende Mwst. in Umsatzsteuer-Vorsteuer Verfahren im Regelfall an seine Finanzbehörde abführen. Zur Nachberechnung ist er nicht verpflichtet, der Unternehmer muss dann nur die 3% mehr in der Mwst. quasi von seinem eigenen Kapital tragen. Heißt: er muss es noch ans Finanzamt abführen (also selbst zahlen) aber nicht selbst wieder einnehmen. Das machen z.B. die ganzen Handyprovider (Eplus, TMobile) die Ihre Preise nicht verändert haben bzw. die Mwst. nachberechnen - die Handyproviderverträge fallen nämlich auch unter den Punkt "Dauerbelastungen" und hätten - sofern sie zeitlich in 2007 reinlappen - komplett seit Anfang mit 19% berechnet werden müssen, zumindest laut dieser Anweisung von Bundesfinanzministerium.
Apropos - der korrekten Rechnungsstellung wegen wird er übrigens wohl die 19% für 2006 noch nachmerken müssen mal auf irgendeiner Rechnung - ansonsten hat er nämlich, zumindest prinzipiell, lauter unkorrekte Rechnungen ausgegeben
Wir meinen schon dasselbe Ich hatte nur vergessen daß es dem Unternehmer natürlich freigestellt ist, das er die Mehr-"Prozent" aus eigener Tasche zahlen muss...
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zu Fr, 20.10.2017 13:09
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Ist schon zu
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zu Fr, 20.10.2017 13:05
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zu Mi, 28.06.2017 11:29
Diese Information ist für Inte
ressierte bereits in der Übers
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Ich glaub
e nicht, dass es mir obliegt d
en Marktbegleiter durch expliz
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zu Mi, 12.04.2017 00:09
Klarer Fall von "Bootloader ve
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Aber das Ding ist o
hneh [...]
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