Mittwoch, 15. November 2006Illegal?Trackbacks
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Ist eine rechtliche Grauzone. Wenn der Server deshalb ausfällt ist es wohl §303b StGB (Computersabotage).
Aber vermutlich auch nur wenn man es übertreibt dabei.
Hat man in der Software Regeln eingestellt die einem normalem Besucher gleichkommen sollte aber auch kein Server den geist aufgeben. Obwohl... wennich da an W-W-W denke deren Server unter 100 neuen Beiträgen im Forum innerhalb von 15 Minuten zusammengebrochen ist
Tatbestandliche Voraussetzung für § 303b StGB ist, daß es sich um eine EDV-Anlage handelt, die (a) für einen Betrieb, ein Unternehmen oder eine Behörde (b) von wesentlicher Bedeutung ist. Letzteres ist insbesondere dann der Fall, wenn die Funktion der Institution als ganzes von der Funktionsfähigkeit der EDV-Anlage abhängig ist. Das wird bei einem Hosting-Server eher selten der Fall sein.
In der Regel wird der Geschädigte auf zivilrechtliche Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche verwiesen sein (§§ 823, 1004, 826 BGB). |
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zu Fr, 20.10.2017 13:09
Das heißt dann ja eindeutig, d
ass sie Dein Passwort in Klart
ext speichern.
Ist schon zu
lange her, dass ich mich mit
PPP(oE), CHAP und PAP auseinan
derg [...]
zu Fr, 20.10.2017 13:05
Ich hatte (Wochen) bevor ich m
einen DSL-Anschlussbrief von 1
&1 bekommen habe im Kundeninte
rface das DSL-Passwort geänder
t.
Im Anschlussbrief war st
and [...]
zu Mi, 28.06.2017 11:29
Diese Information ist für Inte
ressierte bereits in der Übers
chrift enthalten.
Ich glaub
e nicht, dass es mir obliegt d
en Marktbegleiter durch expliz
ite [...]
zu Mi, 12.04.2017 00:09
Klarer Fall von "Bootloader ve
rgessen". Oder, fast noch schl
immer: Bootloader so verkorkst
, dass das Update nicht funkti
oniert.
Aber das Ding ist o
hneh [...]
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