Dienstag, 2. März 2010Vorratsdatenspeicherung verfassungswiedrigTrackbacks
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Stimmt.
Wobei so etwas ähnliches wird kommen (müssen), es gibt ja schließlich eine verpflichtende EU-Richtlinie. Allerdings wird das neue Gesetzt sicher viel besser durchdacht sein. Hat Tiggerswelt eigentlich gespeichert oder macht Ihr dass wie etwa Manitu?
Das BVG hat ja auch schon in seinen ersten Ausführungen deutlich gemacht, dass die VDS nicht grundsätzlich unmöglich ist, sondern vielmehr sie in ihrer aktuellen Fassung als verfassungswidrig bezeichnet.
Die Urteilsverkündung sollte ja mehr als eine Stunde lang gehen - ich wette da werden sie auch entsprechende Richtlinien definiert haben, z.B. dass die 6 Monate Speicherungszeit aus den von der EU 6, 12 oder 24 Monaten das absolute Maximum darstellen und auch dass es keine "Superbehörde" geben darf, die Zugriff auf alle Daten erhält. Und nein, wir haben zu keiner Zeit gespeichert (auch wenn es hier im Blog Fundstellen gibt, wo ich mich zumindest vorbereitet hatte)
Das BVerfG hat - zusammengefasst - die Vorratsdatenspeicherung in dem Umfang, den es auch in seinen einstweiligen Anordnungen zugrunde gelegt hatte, als verfassungsgemäß beurteilt und insbesondere allen Behauptungen, die Vorratsdatenspeicherung sei per se mit dem Grundgesetz nicht vereinbar oder die Kostentragungsregelung zu Lasten der Provider sei verfassungswidrig, eine Absage erteilt. Es verlangt ausreichende Regelungen über die Datensicherheit und eine gesetzliche Regelung, die im Bereich der Strafverfolgung eine auch im Einzelfall besonders schwer wiegende Straftat und im Bereich der Gefahrenabwehr Gefahren für Leib und Leben oder überragende Gemeinschaftsrechtsgüter für eine Auskunft voraussetzen; nur die Daten des Inhabers einer IP-Adresse dürfen unter geringeren Voraussetzungen beauskunftet werden.
Einer Veränderung der derzeitigen Praxis bedürfte es also nicht - wenn nicht das BVerfG (überflüssigerweise und mit der denkbar knappsten Stimmenzahl, nämlich 4:4) nicht nur die Verfassungswidrigkeit der derzeitigen Regelungen festgestellt hätte, sondern sie auch - ohne Übergangszeit - für nicht erklärt hätte. Die Entscheidung an sich ist nachvollziehbar - wenn ich auch eher die beiden abweichenden Auffassungen der Senatsminderheit teile -, die Nichtigerklärung allerdings nicht wirklich. Die Löschungsaufforderung betrifft im übrigen nur die aufgrund der einstwiligen Anordnung des BverfG über die 6-Monats-Frist hinaus gespeicherten Daten. § 100g StPO in der bisher geltenden Fassung sah ja vor, daß auch bei auf dem Telekommunikationsweg begangenen Straftaten jeder Art, nicht nur besonders schweren Straftaten, eine Verkehrsdatenauskunft auch aus Vorratsdaten möglich sein sollte. In der einstweiligen Anordnung hatte das BVerfG dem einen Riegel vorgeschoben und angeordnet, dass in solchen Fällen die Provider die Daten gesondert zu speichern haben (für den Fall, daß es in seiner endgültigen Entscheidung zu der Ansicht kommen würde, dass das Gesetz doch verfassungsgemäß ist, um die Daten dann nachträglich ausfolgen zu können), und zwar bis zu einer Entscheidung, auch länger als sechs Monate. Nachdem die Entscheidung jetzt da ist und das BVerfG diesen Teil der Regelung für mit der Verfassung unvereinbar erklärt hat, sind *diese* Daten zu löschen. Bleibt also abzuwarten, dass die Bundesregierung nunmehr - schnellstmöglich - einen den Vorgaben des BVerfG entsprechenden neuen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der den unhaltbaren Zustand, dass auch zur Verfolgung schwerster Straftaten kein Zugriff auf Vorratsdaten möglich ist, beendet.
Danke für Deinen ausführlichen Beitrag!
Ich muss gestehen, dass ich mich abgesehen von den 10 Minuten die es auf Phoenix lief noch nicht weiter damit beschäftigt habe. |
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Mo, 06.09.2010 08:45
Überhaupt nicht. Ich bücke mic
h doch auch nicht untern den S
chreibtisch.
zu Faulheit
Fr, 03.09.2010 14:20
Nein das ist natürlich nicht F
aul. Sowas nennt man intellige
ntes Ressourcenmanagement!
zu IPv6 kommt?!
Fr, 03.09.2010 01:16
Was spricht denn dagegen, jede
r Domain ne IP zu verpassen?
Gut, Dank SNI wird sowas bal
d nicht mehr nötig sein, aber
das ist ja auch kein Grund dag
egen
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