Mittwoch, 7. November 2007Vorratsdatenspeicherung sinnvoll?Trackbacks
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Allenfalls mit Einwilligung des jeweils betroffenen Kunden, steht zu hoffen (§ 113b TKG n.F.).
Warum sollte der Kunde nicht einwilligen seine eigenen Verkehrsdaten einzusehen bzw. ein Interesse daran haben, dass wir die von uns über ihn erhobenen Daten ihm selbst vorenthalten?
Im Falle von eingehenden E-Mails sind hier sicherlich noch Daten Dritter zu schützen, aber das ist wohl ein anderes Thema. Genau so wenig verstehe ich den Zusammenhang mit §113b TKG - da geht es AFAIK nur um die Auskunftgabe den Behörden gegenüber und über die muss in Zukunft - wie auch schon in der Vergangenheit - stillschweigen bewart werden. Soetwas dokumentieren wir aber auch gar nicht. Sollte ich etwas übersehen haben, darfst Du mich gerne aufklären. Ich finde es grundsätzlich erstrebenswert, dass unsere Kunden sich grundsätzlich und zu jeder Zeit einen Überblick über die Daten, die wir über bzw. für sie speichern, können (sofern dies keinen anderen Bestimmungen unterliegt).
Mir ging es nur darum, darauf hinzuweisen, daß die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung angefallenen Daten auch nur für deren Zwecke verwendet werden dürfen (strenge Zweckbindung); das ist in § 113b TKG (neue Fassung) geregelt:
"Der nach § 113a Verpflichtete darf die allein auf Grund der Speicherungsverpflichtung nach § 113a gespeicherten Daten 1. zur Verfolgung von Straftaten, 2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder 3. zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen auf deren Verlangen übermitteln, soweit dies in den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen unter Bezugnahme auf § 113a vorgesehen und die Übermittlung im Einzelfall angeordnet ist; für andere Zwecke mit Ausnahme einer Auskunftserteilung nach § 113 darf er die Daten nicht verwenden." Das schließt natürlich weiterhin nicht aus, daß man mit Zustimmung des Betroffenen auch weitergehend Daten speichern und ihm zur Verfügung stellen darf; das ging ja auch bisher schon. Man darf aber die neu anfallenden Daten nicht nur deshalb, weil sie jetzt eh schon da sind, auch für andere Zwecke verwenden. |
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zu Fr, 20.10.2017 13:09
Das heißt dann ja eindeutig, d
ass sie Dein Passwort in Klart
ext speichern.
Ist schon zu
lange her, dass ich mich mit
PPP(oE), CHAP und PAP auseinan
derg [...]
zu Fr, 20.10.2017 13:05
Ich hatte (Wochen) bevor ich m
einen DSL-Anschlussbrief von 1
&1 bekommen habe im Kundeninte
rface das DSL-Passwort geänder
t.
Im Anschlussbrief war st
and [...]
zu Mi, 28.06.2017 11:29
Diese Information ist für Inte
ressierte bereits in der Übers
chrift enthalten.
Ich glaub
e nicht, dass es mir obliegt d
en Marktbegleiter durch expliz
ite [...]
zu Mi, 12.04.2017 00:09
Klarer Fall von "Bootloader ve
rgessen". Oder, fast noch schl
immer: Bootloader so verkorkst
, dass das Update nicht funkti
oniert.
Aber das Ding ist o
hneh [...]
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