Ein Kunde hatte in einem vielleicht nicht weiter reflektierten Moment eine Domain bei uns registriert, ein paar Tage später entschied er sich jedoch für einen anderen Namen. Bei Domains können wir aber leider grundsätzlich die Registrierung nicht rückgängig machen, sodass auch für die nun ungewollte Domain die entsprechenden Kosten anfielen.
Da der Kunde es relativ entspannt nahm und es unter "Lehrgeld" verbuchen wollte, konnte ich mir eine kleine Spitze nicht verkneifen und habe ihm auf der Rechnung die Studiengebühren gut geschrieben.
Ich finde, dass sowas durchaus legitim ist. Unsere Kosten bleiben weiterhin gedeckt zumal nicht davon auszugehen ist, dass die Domain eine aktive Nutzung erfährt. Bleibt zu hoffen, dass der Lerneffekt dauerhaft ist - zumindest die Befreiung ist wohl eine einmalige Sache.
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